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2077/XX - Überzogene Betriebskostenforderungen bei den Kosten der Unterkunft abwehren

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Verwaltungsrat des Jobcenters darauf hinzuwirken, dass Betriebskostenabrechnungen stärker geprüft werden und Hartz IVBeziehende auf ihre Rechte hingewiesen werden, um überzogene Betriebskostenforderungen abzuwehren. Im Speziellen sollen: - Hartz IV – Beziehende durch ihre Betreuerinnen und Betreuer offensiv darüber informiert werden, dass sie ihre Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen überprüfen lassen können, - alle Betreuerinnen und Betreuer regelmäßig Informationen über aktuelle Gerichtsurteile zu überhöhten Betriebskosten erhalten, - die Beschäftigten im Jobcenter die Betriebskostenabrechnung generell häufiger prüfen, - Hartz IV – Beziehende schon frühzeitig, z.B. beim Überschreiten des Nachzahlbetrags für die Betriebskosten um eine anhand des Betriebskostenspiegels festzulegende Grenze, ohne Antragstellung eine Kostenübernahme für die Mitgliedschaft in einem Mieterverein und eine Kostenübernahme für die Belegprüfung (ca. 80 Euro) erhalten.  

Begründung

Viele Wohnungsunternehmen sind dafür bekannt, dass sie ihre Gewinne über rechtswidrige Erhöhungen der Betriebskosten realisieren. Die Erfahrung ist aber, dass gerade Hartz-IV-Beziehende ihre Betriebskosten nicht überprüfen lassen, weil sie selbst nichts davon haben. Auch die Betreuerinnen und Betreuer tun dies meist nur bei offenkundig überzogenen Forderungen oder wenn ein vorhandenes Budget für die KdU überschritten wird. Da es um das Steuergeld der Allgemeinheit geht, was Immobiliengesellschaften wie der Deutschen Wohnen widerrechtlich zugutekommt, sollte hier deutlich früher eingeschritten werden.

Spandauer Mietervereine berichten von falschen Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2015-2019 in Wohnsiedlungen einzelner großer Wohnungsunternehmen, bei denen es um Beträge pro Mieteinheit von bis zu 190 Euro geht. Rechnet man das hoch, kommt man auf bis zu 50.000 Euro, die sich das Jobcenter Spandau in einzelnen Wohnsiedlungen zurückholen könnte.

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2077/XX - Überzogene Betriebskostenforderungen bei den Kosten der Unterkunft abwehren

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Verwaltungsrat des Jobcenters darauf hinzuwirken, dass Betriebskostenabrechnungen stärker geprüft werden und Hartz IVBeziehende auf ihre Rechte hingewiesen werden, um überzogene Betriebskostenforderungen abzuwehren. Im Speziellen sollen: - Hartz IV – Beziehende durch ihre Betreuerinnen und Betreuer offensiv darüber informiert werden, dass sie ihre Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen überprüfen lassen können, - alle Betreuerinnen und Betreuer regelmäßig Informationen über aktuelle Gerichtsurteile zu überhöhten Betriebskosten erhalten, - die Beschäftigten im Jobcenter die Betriebskostenabrechnung generell häufiger prüfen, - Hartz IV – Beziehende schon frühzeitig, z.B. beim Überschreiten des Nachzahlbetrags für die Betriebskosten um eine anhand des Betriebskostenspiegels festzulegende Grenze, ohne Antragstellung eine Kostenübernahme für die Mitgliedschaft in einem Mieterverein und eine Kostenübernahme für die Belegprüfung (ca. 80 Euro) erhalten.  

Begründung

Viele Wohnungsunternehmen sind dafür bekannt, dass sie ihre Gewinne über rechtswidrige Erhöhungen der Betriebskosten realisieren. Die Erfahrung ist aber, dass gerade Hartz-IV-Beziehende ihre Betriebskosten nicht überprüfen lassen, weil sie selbst nichts davon haben. Auch die Betreuerinnen und Betreuer tun dies meist nur bei offenkundig überzogenen Forderungen oder wenn ein vorhandenes Budget für die KdU überschritten wird. Da es um das Steuergeld der Allgemeinheit geht, was Immobiliengesellschaften wie der Deutschen Wohnen widerrechtlich zugutekommt, sollte hier deutlich früher eingeschritten werden.

Spandauer Mietervereine berichten von falschen Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2015-2019 in Wohnsiedlungen einzelner großer Wohnungsunternehmen, bei denen es um Beträge pro Mieteinheit von bis zu 190 Euro geht. Rechnet man das hoch, kommt man auf bis zu 50.000 Euro, die sich das Jobcenter Spandau in einzelnen Wohnsiedlungen zurückholen könnte.

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