Anträge und Anfragen

Die Mitglieder der Fraktion bereiten Anträge vor, die im Bezirksamt Verwaltungshandeln anregen sollen. Diese Anträge entstehen manchmal aus eigenen Beobachtungen, manchmal auch aus der Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern oder Initiativen.

Ein solcher Antrag wird zunächst in der Fraktionssitzung in der Woche vor der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) besprochen. Ist die Fraktion mit dem Antrag einverstanden, wird dieser zur BVV eingebracht.

Im Vorfeld der BVV berät der Ältestenrat über die Tagessordnung und den Umgang mit den Anträgen. Stößt der Antrag auf die Zustimmung der restlichen Fraktion in der BVV, landet der Antrag auf der Konsensliste. Zusammen mit allen anderen unstrittigen Anträgen und Vorgängen wird der Antrag dann in der BVV im Block abgestimmt und beschlossen oder in die Ausschüsse überwiesen.

Wenn der Antrag zu kontrovers für die Konsensliste ist, wird er in der BVV öffentlich debattiert und abgestimmt.

Wenn ein Antrag über die Konsensliste oder in der Debatte in die Ausschüsse überwiesen worden ist, setzt sich die Diskussion im betreffenden Fachausschuss fort. Hier werden die Stellungnahmen des Bezirksamtes, der Antragstellerinnen und Antragstellter diskutiert, gegebenenfalls die Gegenposition dargestellt, Fachleute zum Thema eingeladen und mit Bürgerinnen und Bürgern beraten. Der Ausschuss (und ggf. die weiteren mitberatenden Ausschüsse) geben dann ein Votum zu dem Antrag ab, der mit dieser Beschlussempfehlung zurück in die nächste BVV geht.

Die BVV entscheidet dann über die Beschlussempfehlung des Fachausschusses. Dabei kann es passieren, dass der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht gefolgt wird oder der Antrag zur Beratung zurück in den Ausschuss geht. Wenn die BVV einer den Antrag ablehnende Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmt, so ist der Antrag abgelehnt.

Ein von der BVV beschlossener Antrag, der BVV-Beschluss, wird dann vom Bezirksamt umgesetzt. Manchmal kommt es dabei auch zu Streit zwischen BVV und Bezirksamt, wenn das Bezirksamt einen unzulässigen Versuch der Mitverwaltung sieht. Zu den BVV-Beschlüssen fertigt das Bezirksamt regelmäßig Zwischenberichte zum aktuellen Stand der Umsetzung.

Wenn das Bezirksamt der Meinung ist, den BVV-Beschluss ausreichend umgesetzt zu haben, fertigt es einen Schlussbericht mit dem aktuellen Sachstand.

Wenn Fraktionen oder Verordnete mit dem Schlussbericht nicht einverstanden sind, können sie ihn in der BVV direkt thematisieren und abstimmen lassen. Stimmt die BVV dem Schlussbericht (oder den MdV als Ganzes) zu, so ist der Vorgang erledigt. Die BVV kann den Schlussbericht aber auch zurückweisen und in einen Zwischenbericht umwandeln. Dann muss das Bezirksamt nachbessern und weiter an der Umsetzung arbeiten. Möglich ist aber auch, dass der Schlussbericht in einen Fachausschuss überwiesen wird. Dort wird dann beraten wie der weitere Umgang mit dem Problem ausssehen könnte. Über die folgende Beschlussempfehlung berät dann wiederum und abschließend die Bezirksverordnetenversammlung.

Um auf Probleme im Bezirk aufmerksam zu machen, besteht auch die Möglichkeit, Kleine und Große Anfragen an das Bezirksamt zu stellen. Diese müssen zügig beantwortet werden, sodass etwaige Probleme offengelegt und debattiert werden können. Kleine Anfragen werden in der Regel schriftlich, Große Anfragen mündlich beantwortet - welche Form der Anfrage die beste ist, muss daher je nach Thema und erwarteter Antwort mitgedacht werden. Soll eine Große Anfrage schriftlich beantwortet werden, muss vorher darum gebeten werden.