Wie kann ich mich einbringen?

Jeder Bürgerin und jedem Bürger stehen Verwaltung und Kommunalparlament Rede und Antwort. In jeder Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gibt es eine 30-minütige Einwohnerfragestunde, in der sachliche Fragen an das Bezirksamt gerichtet werden können.

Frageberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz im Bezirk Spandau haben.

Die zuständigen Stadträte, die Bezirksverordnetenversammlung oder der Bezirksbürgermeister antworten dann persönlich auf die Frage. Die Fragen müssen vorab eingereicht werden. Termine und Formulare auf der Webseite der BVV.

Es besteht die Möglichkeit, dass dringende Bezirksangelegenheiten direkt mit den betroffenen Einwohnern besprochen werden. Dies geschieht durch das Einberufen der BVV-Vorsteherin, durch die Bezirksverordnetenversammlung oder aufgrund eines Einwohnerantrags, solange dieser von einem Drittel der Bezirksverordnetenversammlung unterstützt wird. Auch das Bezirksamt ist in der Lage, eine Einwohnerversammlung einzuberufen.

Mit speziellen Anliegen oder Problemen kann man sich auch an den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden wenden. Die Bezirksverordneten nehmen sich dann des Problems im Ausschuss an, versuchen mit den Verantwortlichen und dem Bezirksamt Lösungen herzustellen. Im Ausschuss können auch die Petenten (Antragstellerinnen und Antragsteller) selber Stellung nehmen. Kontaktmöglichkeiten und Beschwerdeformulare gibt es hier.

Etwa einmal im Monat findet die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) statt.

Die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ist öffentlich, Gäste können im Zuschauerraum oder auf der Empore Platz finden. 

In der BVV werden die Anträge beraten, Ausschussempfehlungen abgestimmt und Schlussberichte verhandelt. Die Arbeit, die zunächst in den Ausschüssen geleistet worden ist, wird hier nun von der allen Bezirksverordneten begutachtet.

Bürgerinnen und Bürger haben zudem die Möglichkeit in der Einwohnerfragestunde Fragen an das Bezirksamt und die BVV zu richten oder Einwohneranträge zu stellen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und ihre aktive Beteiligung.

Bei den Einträgen zur Sitzung im bezirklichen Sitzungskalender können Tagesordnung, Anfragen und Anträge eingesehen werden.

 

 

Alle zwei Jahre beschließt die Bezirksverordnetenversammlung auf Grundlage der Zuweisungen durch den Senat einen eigenen (Doppel-)Haushalt für das Bezirksamt. Das Bezirksamt bereitet einen Entwurf vor, zu dem Bürgerinnen und Bürger Ideen und Vorschläge einbringen können. Abschließend wird der Haushalt dann in zwei Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung beraten, gegebenenfalls geändert und beschlossen. 
Der beschlossene Haushalt muss daraufhin noch in den folgenden Haushaltsberatungen durch das Abgeordnetenhaus und Senatsverwaltung überprüft und beschlossen werden. 
Ideen und Vorschläge zum Haushalt können auf der Internetseite des Bezirksamtes abgegeben werden

Auch die Einwohner Spandaus können Anträge in die BVV einrichen. Dazu müssen sie diesen vorab schriftlich bei der Vorsteherin der BVV einreichen, die ihn zur Prüfung an das Bezirksamt weiterleitet und den Fraktionen vorlegt.

Zulässig ist ein Einwohnerantrag wenn:

  • mindestens 1000 Einwohner*innen diesen mitunterzeichnet haben
  • er schriftlich vorliegt
  • das Begehren abstimmungsfähig ist
  • eine Begründung vorliegt
  • bis zu drei Kontaktpersonen benannt werden
  • bei den Unterschriftenbögen der Wortlaut des Antrages beiliegt
  • die gesammelten Unterschriften auf ihre Gültigkeit geprüft wurden

Ist der Einwohnerantrag zulässig, wird er von einer*m zuständigen Einwohner*in in der BVV vorgetragen und besprochen.

Etwas umfangreicher wird es bei einem Bürgerbegehren, also der Beantragung eines Bürgerentscheids. 

Sollte die erforderliche Stimmenzahl zusammenkommen, führt das Bezirksamt einen Bürgerentscheid durch. In geheimer Wahl können die Einwohnerinnen und Einwohner aus Spandau dann über das Anliegen entscheiden.

Details können Sie der aktuellen Geschäftsordnung der BVV entnehmen.

Wenn möglich, hilft auch gern die Fraktion DIE LINKE bei Problemen.
Wir können Anfragen an das Bezirksamt stellen, Anträge einbringen, in Ausschüssen nachfragen, mit der Verwaltung reden.

Grundsätzlich können wir eher bei allgemeinen, öffentlichen - also politischen - Problemen die den Bezirk betreffen helfen oder uns zumindest für eine Lösung einsetzen. Schwierig wird es dagegen bei individuellen Problemen, etwa mit Ämtern oder Verfahren, wenn diese nicht von genereller Natur und öffentlichem Interesse sind.

Carl-Schurz-Str. 2/6 (Raum 1214a, 2. OG im Nebengebäude)

13597 Berlin 

Telefon: (030) 90279 2224
Fax: 030 58 60 07 20
e-mail: kontakt@linksfraktion-spandau.de


Sprechstunden:

Mittwoch: 16-18 Uhr (Wenn keine BVV stattfindet)
Donnerstag: 10-12 Uhr