Anträge

1980/XX - Unterrichtsräume für Arabischunterricht

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Lösung zu finden, um dem Verein Dialog, Integration und Bildung (DiB e.V.) die Wiederaufnahme seines Arabischunterrichts zu ermöglichen.

Begründung: 

Mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage xx-486 »Unterrichtsräume für DiB e.V.« vom 21. August 2020 stellte das Bezirksamt fest, dass dem DiB. e.V. zum neuen Schuljahr keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt wurden. Hintergrund hierfür seien „Beschwerden von Anwohnern, Lehrpersonal und Schulleitung“ gewesen, die aber nicht näher spezifiziert wurden. Dem steht eine jahrelange, erfolgreiche Tätigkeit gegenüber, die vom Verein speziell - aber nicht nur – im Bereich des Arabischunterrichts geleistet wurde, wie auch von anderen Akteuren aus dem sozialen Spektrum bestätigt wird. Beschwerden über Unzulänglichkeiten in der Interaktion zwischen unterschiedlichen Betroffenen wird es immer geben. Dies kann kein Grund sein, eine erfolgreiche und nachgefragte Kooperation einfach einzustellen. Hier muss das Bezirksamt im Zweifel vermittelnd tätig werden.

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1980/XX - Unterrichtsräume für Arabischunterricht

Das Bezirksamt wird beauftragt, eine Lösung zu finden, um dem Verein Dialog, Integration und Bildung (DiB e.V.) die Wiederaufnahme seines Arabischunterrichts zu ermöglichen.

Begründung: 

Mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage xx-486 »Unterrichtsräume für DiB e.V.« vom 21. August 2020 stellte das Bezirksamt fest, dass dem DiB. e.V. zum neuen Schuljahr keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt wurden. Hintergrund hierfür seien „Beschwerden von Anwohnern, Lehrpersonal und Schulleitung“ gewesen, die aber nicht näher spezifiziert wurden. Dem steht eine jahrelange, erfolgreiche Tätigkeit gegenüber, die vom Verein speziell - aber nicht nur – im Bereich des Arabischunterrichts geleistet wurde, wie auch von anderen Akteuren aus dem sozialen Spektrum bestätigt wird. Beschwerden über Unzulänglichkeiten in der Interaktion zwischen unterschiedlichen Betroffenen wird es immer geben. Dies kann kein Grund sein, eine erfolgreiche und nachgefragte Kooperation einfach einzustellen. Hier muss das Bezirksamt im Zweifel vermittelnd tätig werden.

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