Anträge

0923/XX Keine NS-Verherrlichung in Spandau oder Berlin

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat - speziell dem Innensenator - aktiv dafür einzusetzen, dass ab sofort alle NS-verherrlichenden Aufmärsche oder Aktionen wie die zu Ehren des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß verboten werden.

 

 


Begründung:

 

Die geplanten Neonazi-Aktionen zu Ehren des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß, die in einer gemeinsamen Resolution dieser BVV geächtet wurden, haben durch eine aktive Gegenwehr in der Zivilbevölkerung verhindert werden können. In diesem Jahr konnte der Erfolg in Spandau nicht darüber hinweg täuschen, dass mehrere Hundert Neonazis sieben Kilometer durch einen Innenstadtbezirk laufen konnten. Teilweise durfte der Aufmarsch durch Straßenzüge laufen, die nach Menschen benannt sind, die dem NS-Regime zum Opfer fielen.

Um nachhaltig die Versuche zu vereiteln, Spandau als Nazi-Wallfahrtsort zu etablieren, gilt es, sich die Richtersprüche zum Verbot dieser Aufmärsche in Wunsiedel anzusehen. Es ist nicht nur möglich, diese Art von Heldengedenken zu verbieten, es sollte eine selbstverständliche Forderung von uns allen sein. Sonst werden Vorkommnisse wie zuletzt in Chemnitz zur täglichen Realität.

„Das Bundesverwaltungsgericht erklärte das Verbot eines Neonazi-Aufmarsches zum Todestag von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß für rechtmäßig (siehe Spiegel online, 25.06.2008). Die Richter fällten damit ein Grundsatzurteil: Denn das Landratsamt Wunsiedel berief sich bei seiner Verbotsbegründung auf zuvor verschärfte Bestimmungen zur Volksverhetzung - zu Recht, wie der sechste Senat befand. Die umstrittene Strafrechtsverschärfung für Neonazi-Aufmärsche erklärten die Richter damit für verfassungsgemäß“.

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0923/XX Keine NS-Verherrlichung in Spandau oder Berlin

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat - speziell dem Innensenator - aktiv dafür einzusetzen, dass ab sofort alle NS-verherrlichenden Aufmärsche oder Aktionen wie die zu Ehren des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß verboten werden.

 

 


Begründung:

 

Die geplanten Neonazi-Aktionen zu Ehren des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß, die in einer gemeinsamen Resolution dieser BVV geächtet wurden, haben durch eine aktive Gegenwehr in der Zivilbevölkerung verhindert werden können. In diesem Jahr konnte der Erfolg in Spandau nicht darüber hinweg täuschen, dass mehrere Hundert Neonazis sieben Kilometer durch einen Innenstadtbezirk laufen konnten. Teilweise durfte der Aufmarsch durch Straßenzüge laufen, die nach Menschen benannt sind, die dem NS-Regime zum Opfer fielen.

Um nachhaltig die Versuche zu vereiteln, Spandau als Nazi-Wallfahrtsort zu etablieren, gilt es, sich die Richtersprüche zum Verbot dieser Aufmärsche in Wunsiedel anzusehen. Es ist nicht nur möglich, diese Art von Heldengedenken zu verbieten, es sollte eine selbstverständliche Forderung von uns allen sein. Sonst werden Vorkommnisse wie zuletzt in Chemnitz zur täglichen Realität.

„Das Bundesverwaltungsgericht erklärte das Verbot eines Neonazi-Aufmarsches zum Todestag von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß für rechtmäßig (siehe Spiegel online, 25.06.2008). Die Richter fällten damit ein Grundsatzurteil: Denn das Landratsamt Wunsiedel berief sich bei seiner Verbotsbegründung auf zuvor verschärfte Bestimmungen zur Volksverhetzung - zu Recht, wie der sechste Senat befand. Die umstrittene Strafrechtsverschärfung für Neonazi-Aufmärsche erklärten die Richter damit für verfassungsgemäß“.