Anträge

0615/XX Modernisierungsfolgen Straßburger Straße/Spandauer Burgwall

  1. Ist dem Bezirksamt der Bericht auf RBB24 vom 3.1.2018 bekannt, wonach es im Bereich der Straßburger Straße und Spandauer Burgwall für ca. 40 Mietwohnungen aktuelle Modernisierungsankündigungen gibt, die Mietsteigerungen von bis zu 60 Prozent der derzeitigen Miete nach sich ziehen werden?
  1. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass der Vermieter mitgeteilt haben soll, er könne sich vorstellen, auf etwa die Hälfte der Modernisierungsumlage von 11 Prozent der Modernisierungskosten zu verzichten?
  1. Ist das Bezirksamt in der Lage - etwa durch die Mitarbeiter des Bau- und Wohnungsaufsichtsamts - zu prüfen, inwieweit tatsächlich umlagefähige Modernisierungsmaßnahmen vorliegen, wenn z.B. neue Fenster gegen solche ausgetauscht werden sollen, die - wie es im RBB-Bericht heißt - erst vor 7 Jahren durch die Mieterschaft ersetzt wurden bzw. wenn bereits vorhandene, zeitgemäße Bäder nun durch neue standardisierte Bäder ersetzt werden sollen?
  1. Kann das Bezirksamt im vorliegenden Fall erkennen, dass das Instrument der Erhaltungssatzung (Milieuschutz) gemäß §§ 172 ff. BauGB im Bezirk durchaus sinnvoll eingesetzt werden könnte?

Anfragen

0615/XX Modernisierungsfolgen Straßburger Straße/Spandauer Burgwall

  1. Ist dem Bezirksamt der Bericht auf RBB24 vom 3.1.2018 bekannt, wonach es im Bereich der Straßburger Straße und Spandauer Burgwall für ca. 40 Mietwohnungen aktuelle Modernisierungsankündigungen gibt, die Mietsteigerungen von bis zu 60 Prozent der derzeitigen Miete nach sich ziehen werden?
  1. Kann das Bezirksamt bestätigen, dass der Vermieter mitgeteilt haben soll, er könne sich vorstellen, auf etwa die Hälfte der Modernisierungsumlage von 11 Prozent der Modernisierungskosten zu verzichten?
  1. Ist das Bezirksamt in der Lage - etwa durch die Mitarbeiter des Bau- und Wohnungsaufsichtsamts - zu prüfen, inwieweit tatsächlich umlagefähige Modernisierungsmaßnahmen vorliegen, wenn z.B. neue Fenster gegen solche ausgetauscht werden sollen, die - wie es im RBB-Bericht heißt - erst vor 7 Jahren durch die Mieterschaft ersetzt wurden bzw. wenn bereits vorhandene, zeitgemäße Bäder nun durch neue standardisierte Bäder ersetzt werden sollen?
  1. Kann das Bezirksamt im vorliegenden Fall erkennen, dass das Instrument der Erhaltungssatzung (Milieuschutz) gemäß §§ 172 ff. BauGB im Bezirk durchaus sinnvoll eingesetzt werden könnte?