Anträge

0367/XX Wohnen für HARTZ IV Empfänger

  1. Wie viele Hartz-IV-Empfänger in Spandau mussten in den Jahren 2015, 2016 und bis Mai 2017 aufgrund einer entsprechenden Aufforderung durch das Jobcenter umziehen? (Bitte gesondert nach Jahren ausweisen)
     
  2. Wie viele Hartz-IV-Empfänger in Spandau mussten in den Jahren 2015, 2016 und bis Mai 2017 den die Angemessenheit übersteigenden Betrag ihrer Miete aus dem Regelsatz selbst tragen? (Bitte gesondert nach Jahren ausweisen)
     
  3. Wie viele Hartz-IV-Empfänger leben derzeit in "unangemessen teuren Wohnungen" gem. § 22 des SGB II?
     
  4. Welche Gründe führen dazu, dass die Kosten für die Unterkunft vom Jobcenter nicht mehr als angemessen angesehen werden?
     
  5. Wie viele der Betroffenen bilden eine Bedarfsgemeinschaft mit Kindern?
     
  6. Wie lange haben die Betroffenen nach Bekanntgabe der Unangemessenheit Zeit, bevor sie den die Angemessenheit übersteigenden Betrag ihrer Miete aus dem Regelsatz selbst tragen müssen (Übergangsfrist)?
     
  7. Welche Maßnahmen zur Hilfe - speziell von Seiten des Bezirkes - können eingeleitet werden, sobald und sofern die Unangemessenheit durch Änderung der persönlichen Verhältnisse eintritt (also nicht durch Mieterhöhung)?

Anfragen

0367/XX Wohnen für HARTZ IV Empfänger

  1. Wie viele Hartz-IV-Empfänger in Spandau mussten in den Jahren 2015, 2016 und bis Mai 2017 aufgrund einer entsprechenden Aufforderung durch das Jobcenter umziehen? (Bitte gesondert nach Jahren ausweisen)
     
  2. Wie viele Hartz-IV-Empfänger in Spandau mussten in den Jahren 2015, 2016 und bis Mai 2017 den die Angemessenheit übersteigenden Betrag ihrer Miete aus dem Regelsatz selbst tragen? (Bitte gesondert nach Jahren ausweisen)
     
  3. Wie viele Hartz-IV-Empfänger leben derzeit in "unangemessen teuren Wohnungen" gem. § 22 des SGB II?
     
  4. Welche Gründe führen dazu, dass die Kosten für die Unterkunft vom Jobcenter nicht mehr als angemessen angesehen werden?
     
  5. Wie viele der Betroffenen bilden eine Bedarfsgemeinschaft mit Kindern?
     
  6. Wie lange haben die Betroffenen nach Bekanntgabe der Unangemessenheit Zeit, bevor sie den die Angemessenheit übersteigenden Betrag ihrer Miete aus dem Regelsatz selbst tragen müssen (Übergangsfrist)?
     
  7. Welche Maßnahmen zur Hilfe - speziell von Seiten des Bezirkes - können eingeleitet werden, sobald und sofern die Unangemessenheit durch Änderung der persönlichen Verhältnisse eintritt (also nicht durch Mieterhöhung)?