Anträge

0339/XX Erweiterung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung der Spandauer Bezirksverordnetenversammlung ist unter § 5, Absatz 4 folgendermaßen zu erweitern (fett gedruckter Teil ist einzufügen):

(4)

Die Vorsteherin/der Vorsteher nimmt die für die BVV bestimmten Vorlagen entgegen und führt den damit verbundenen Schriftwechsel. Sie/er ist berechtigt, offenkundig rechtswidrige Anträge und Anfragen z. B. strafbaren Inhalts oder rechtsmissbräuchlich gestellte Anträge und Anfragen nicht auf die Tagesordnung zu setzen. Daneben ist eine Zurückweisung wegen Nichteinhaltung der geschäftsmäßig vorgeschriebenen formellen Antragsvoraussetzungen (z. B. Antragsbefugnis, Schriftform und Frist) zulässig. Sie/er nimmt die allgemeine Unterrichtungspflicht nach § 41 Abs. 1 BezVG wahr.

 


Begründung:

 

Es fehlt bisher eine klare Regelung, warum Anträge und Große Anfragen von dem Vorsteher/der Vorsteherin abgelehnt werden können. Die Vorsteherin/der Vorsteher werden in ihren Befugnissen durch diese Erweiterung gestärkt.

Anfragen

0339/XX Erweiterung der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung der Spandauer Bezirksverordnetenversammlung ist unter § 5, Absatz 4 folgendermaßen zu erweitern (fett gedruckter Teil ist einzufügen):

(4)

Die Vorsteherin/der Vorsteher nimmt die für die BVV bestimmten Vorlagen entgegen und führt den damit verbundenen Schriftwechsel. Sie/er ist berechtigt, offenkundig rechtswidrige Anträge und Anfragen z. B. strafbaren Inhalts oder rechtsmissbräuchlich gestellte Anträge und Anfragen nicht auf die Tagesordnung zu setzen. Daneben ist eine Zurückweisung wegen Nichteinhaltung der geschäftsmäßig vorgeschriebenen formellen Antragsvoraussetzungen (z. B. Antragsbefugnis, Schriftform und Frist) zulässig. Sie/er nimmt die allgemeine Unterrichtungspflicht nach § 41 Abs. 1 BezVG wahr.

 


Begründung:

 

Es fehlt bisher eine klare Regelung, warum Anträge und Große Anfragen von dem Vorsteher/der Vorsteherin abgelehnt werden können. Die Vorsteherin/der Vorsteher werden in ihren Befugnissen durch diese Erweiterung gestärkt.