Anträge

0146/XX Sensibilisierung in der Sprachform


Archiv

in der Geschäftsordnung festzulegen, dass in allen öffentlichen Dokumenten (kleine und große Anfragen, Anträge) Formulierungen vermieden werden, deren Ziel es ist, durch Vorverurteilung, Geringschätzung bzw. Diskriminierung meinungsbildende Inhalte zu vermitteln. Schriftstücke mit einem wertenden, zum Zweck der Meinungsbildung formulierten Inhalt dieser Art, werden solange nicht veröffentlicht, bis durch den Initiator die Wortwahl in angemessener Weise und wertungsfrei verändert wird. Im Zweifelsfall ist das Rechtsamt zu konsultieren.

 

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Begründung:

 

In der laufenden Legislaturperiode ist zunehmend ein Sprachgebrauch vorzufinden, der Menschen nach ihrem "Begehr" oder nach "Merkmalen" einteilt, um sie zu stigmatisieren.

Vorwiegend ist das bei kontrovers wahrgenommenen Themenkomplexen u.a. zur Kriminalität oder den  Sozialausgaben zu lesen, mit der Absicht, beim Lesenden ein negatives Meinungsbild zu etablieren. Die verwendeten ArchivVerbalinjurien sind einer Zeit entlehnt, deren menschenverachtende Taten und eben auch die Sprache, wir uns in diesem Gremium zum Ziel gesetzt haben, nie wieder aufkommen zu lassen. So soll zum Beispiel eine "Wohlfahrtsindustrie" überprüft werden, um Verschwendungsfälle einzudämmen. Dies soll beim Leser implizieren, dass unser soziales Miteinander, welches im Grundgesetz verankert ist, eine Flut sei, die es einzudämmen gilt, bevor sie uns ertrinken lässt. Dies könnte sogar den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Derart verachtende Stammtischparolen waren bis vor kurzem undenkbar in diesem Gremium und sollten von uns nicht als legitime Verfahrensweise toleriert werden.

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0146/XX Sensibilisierung in der Sprachform


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in der Geschäftsordnung festzulegen, dass in allen öffentlichen Dokumenten (kleine und große Anfragen, Anträge) Formulierungen vermieden werden, deren Ziel es ist, durch Vorverurteilung, Geringschätzung bzw. Diskriminierung meinungsbildende Inhalte zu vermitteln. Schriftstücke mit einem wertenden, zum Zweck der Meinungsbildung formulierten Inhalt dieser Art, werden solange nicht veröffentlicht, bis durch den Initiator die Wortwahl in angemessener Weise und wertungsfrei verändert wird. Im Zweifelsfall ist das Rechtsamt zu konsultieren.

 

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Begründung:

 

In der laufenden Legislaturperiode ist zunehmend ein Sprachgebrauch vorzufinden, der Menschen nach ihrem "Begehr" oder nach "Merkmalen" einteilt, um sie zu stigmatisieren.

Vorwiegend ist das bei kontrovers wahrgenommenen Themenkomplexen u.a. zur Kriminalität oder den  Sozialausgaben zu lesen, mit der Absicht, beim Lesenden ein negatives Meinungsbild zu etablieren. Die verwendeten ArchivVerbalinjurien sind einer Zeit entlehnt, deren menschenverachtende Taten und eben auch die Sprache, wir uns in diesem Gremium zum Ziel gesetzt haben, nie wieder aufkommen zu lassen. So soll zum Beispiel eine "Wohlfahrtsindustrie" überprüft werden, um Verschwendungsfälle einzudämmen. Dies soll beim Leser implizieren, dass unser soziales Miteinander, welches im Grundgesetz verankert ist, eine Flut sei, die es einzudämmen gilt, bevor sie uns ertrinken lässt. Dies könnte sogar den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Derart verachtende Stammtischparolen waren bis vor kurzem undenkbar in diesem Gremium und sollten von uns nicht als legitime Verfahrensweise toleriert werden.