Anträge

0142/XX Die "Deutsche Wohnen" und der Mietspiegel

Das Bezirksamt Spandau wird beauftragt, die Deutschen Wohnen unmissverständlich davon in Kenntnis zu setzen, dass der Bezirk Spandau von ihr wie von allen Wohnungsvermietern erwartet, dass diese sich an den Berliner Mietspiegel halten.

Das Bezirksamt soll dabei deutlich machen, dass ernsthafte Differenzen zwischen einem einzelnen Vermieter und dem Bezirksamt eine Zusammenarbeit durchaus gefährden könnten.

 

 


Begründung:

 

Die Haltung der Deutsche Wohnen zum Berliner Mietspiegel ist öffentlich bekannt. Eine grundsätzliche, rechtliche Prüfung dieses Instrumentes im Auftrag der Deutsche Wohnen (und auf deren Kosten) mag ebenso zulässig sein wie der Wunsch, "investorenfreundlichere" Instrumente durchzusetzen.

Dies darf aber nicht bedeuten, dass kapitalstarke Wohnungsgesellschaften ihre Marktposition nutzen, um geltende Vereinbarungen innerhalb des Landes Berlin zu Ungunsten der Mieter/-innen zu unterlaufen.

Anfragen

0142/XX Die "Deutsche Wohnen" und der Mietspiegel

Das Bezirksamt Spandau wird beauftragt, die Deutschen Wohnen unmissverständlich davon in Kenntnis zu setzen, dass der Bezirk Spandau von ihr wie von allen Wohnungsvermietern erwartet, dass diese sich an den Berliner Mietspiegel halten.

Das Bezirksamt soll dabei deutlich machen, dass ernsthafte Differenzen zwischen einem einzelnen Vermieter und dem Bezirksamt eine Zusammenarbeit durchaus gefährden könnten.

 

 


Begründung:

 

Die Haltung der Deutsche Wohnen zum Berliner Mietspiegel ist öffentlich bekannt. Eine grundsätzliche, rechtliche Prüfung dieses Instrumentes im Auftrag der Deutsche Wohnen (und auf deren Kosten) mag ebenso zulässig sein wie der Wunsch, "investorenfreundlichere" Instrumente durchzusetzen.

Dies darf aber nicht bedeuten, dass kapitalstarke Wohnungsgesellschaften ihre Marktposition nutzen, um geltende Vereinbarungen innerhalb des Landes Berlin zu Ungunsten der Mieter/-innen zu unterlaufen.