0373/XXI Milieuschutzbeirat in Spandau einrichten

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, einen Milieuschutzbeirat – ähnlich wie im Bezirk Neukölln oder Tempelhof-Schöneberg – zu bilden. Die Aufgaben des Beirats als Beratungsgremium sind u.a. die Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk Spandau, wie auch die Beschäftigung mit weiteren Fragen rund um den Milieuschutz. Der Milieuschutzbeirat ist zuständig für alle bestehenden und künftigen sozialen Erhaltungsgebiete in Spandau nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB."

Der Milieuschutzbeirat soll folgende Aufgaben wahrnehmen:

- Bewertung von Umwandlungen, Verkäufen, Sanierungsfällen in den sozialen Erhaltungsgebieten.

- Bewertung der Genehmigungspraxis des Bezirksamtes und der Nutzung von Vorkaufsrechten.

  • Evaluation und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts.
  • Darüber hinaus soll der Beirat alle Fragen des Milieuschutzes im Interesse eines weitgehenden Schutzes der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung behandeln und Vorschläge für deren Bearbeitung und die Kommunikation gegenüber allen Beteiligten erarbeiten.
  • Der Milieuschutzbeirat soll als Beratungsgremium das Bezirksamt in seiner Arbeit unterstützen. Er soll die Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts in Spandau fachlich begleiten und gegebenenfalls deren Anpassung empfehlen.

Für die Arbeit des Beirats hat das Bezirksamt alle relevanten Verwaltungsvorgänge und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien im Vorfeld auszuwerten und den Mitgliedern des Beirats zur Verfügung zu stellen.

Im Beirat sollen mit Stimmrecht beteiligt sein:

- 1 Bezirksverordnete aller Fraktionen der BVV Spandau,

- Mindestens zu selben Teilen Vertreter*innen von Mieter*inneninitiativen aus Spandau,

- 1 Vertreter*in von Mieter*innenschutzorganisationen,

- 1 Vertreter*in der bezirklichen Mieter*innenberatung,

- 1 Vertreter*in von Umweltschutzorganisationen,

- 1 Vertreter*in der Vermieter*innenvertretung.

Die Vertreter*innen von Mieter*inneninitiativen können sich für die Mitgliedschaft im Beirat bewerben. Dazu ist ein öffentlicher Aufruf anzufertigen. Die Mitglieder sind durch die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode zu wählen.

 

Begründung:

Seit etwa zwei Jahren gibt es in Spandau Milieuschutzgebiete. Ihre Ausweitung und inhaltliche Weiterentwicklung sollte durch einen sachkundigen Beirat begleitet werden. Eine qualitative Begleitung des Milieuschutzes durch betroffene Mieterinnen und Mieter sowie ihre Vertretungsorganisationen, aber auch die politischen Fraktionen und weitere mittelbar Beteiligte können helfen, das Instrument zu stärken.

Milieuschutzbeiräte gibt es u.a. schon in Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf.