0487/XXI Wohnraum freihalten für Frauen, die von Gewalt betroffen sind

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im städtischen Wohnungsbau ausreichend Wohnraum für Frauen freigehalten wird, die von Gewalt betroffen sind. Dabei ist in Zusammenarbeit mit dazu arbeitenden sozialen Projekten auch der aktuelle und zukünftige Bedarf für Spandau zu ermitteln und gegenüber den zuständigen Stellen festzuhalten.

 

Begründung:

Jede vierte Frau erlebt statistisch gesehen in ihrem Leben häusliche Gewalt. Allein in Spandau gibt es in etwa 30 gemeldete Fälle häuslicher Gewalt pro Woche (siehe Beantwortung GA 1788/XX). Die wenigen Plätze in dem Frauenhaus in Spandau sind vollkommen ausgelastet. Dass es berlinweit viel zu wenig Plätze in Frauenhäusern gibt, um die Istanbuler Konvention zu erfüllen, ist längst klar und es gibt bereits massive Bestrebungen, diese zu erweitern.

Ein oft übersehener Grund dafür, wieso die Plätze in den Frauenhäusern stets besetzt sind, ist der Wohnraummangel in Berlin.

Der Aufenthalt in einem Frauenhaus ist als Übergangslösung gedacht. Das Frauenhaus soll als Zwischenstation zur neuen Wohnung dienen, die Sicherheit bietet, um ein neues Leben selbstbestimmt aufzubauen. Jedoch machen der mangelnde bezahlbare Wohnraum und die zusätzlich erschwerten Bedingungen für alleinerziehende Frauen die Wohnungssuche oftmals zu einem jahrelangen, schwerfälligen Prozess, der die kurzfristig angedachten Plätze in den Frauenhäusern langfristig, oft über ein Jahr, besetzt. Um die Frauenhäuser akut und unmittelbar zu entlasten und den Frauen einen schnellen Neubeginn zu ermöglichen, ist es deswegen notwendig im sozialen Wohnungsbau Wohnungen für gewaltbetroffene Frauen freizuhalten.