Mündliche Anfrage "Entschuldigung von erkrankten Schülerinnen und Schülern"

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Ist es aus Sicht des Bezirksamts ausreichend, wenn Eltern ihre erkrankten Kinder durch elterliches Schreiben (Entschuldigung) an klassenleitende Lehrkräfte bzw. an die Schulleitung bis zur Genesung der Kinder vom Unterricht fern halten?
     
  2. Gibt es hierfür zu beachtende Fristen?
     
  3. Ist dies einheitlich geregelt oder ist die Regelung den einzelnen Schulen überlassen?
     
  4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es im Bezirk Schulen gibt, die ab dem dritten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest verlangen?
     
  5. Was ist generell die Rechtsgrundlage?