0075/XXI - Rekommunalisierung der Schulreinigung

1. Welche Verträge über externe Leistungen im Rahmen der Schulreinigung müssen im Laufe des Jahres 2022 erneuert werden? (Bitte Auftragnehmer, betroffene Schule(n) und Vertragsende angeben!)

2. Welche Verträge über externe Leistungen im Rahmen der Schulreinigung müssen im Laufe des Jahres 2023 erneuert werden? (Bitte Auftragnehmer, betroffene Schule(n) und Vertragsende angeben!)

3. Welche Verträge über externe Leistungen im Rahmen der Schulreinigung müssen im Laufe des Jahres 2024 erneuert werden? (Bitte Auftragnehmer, betroffene Schule(n) und Vertragsende angeben!)

4. Ab welchem Zeitpunkt sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, auslaufende Verträge bzw. Teile dieser Verträge im Zuge anstehender Neuvergaben in kommunale Trägerschaft zu übernehmen?

5. Präferiert das Bezirksamt die Beschäftigung entsprechender Mitarbeiter:innen beim Bezirk oder bei einer Landesgesellschaft?

6. Welchen Zeitraum hält das Bezirksamt für erforderlich, um entsprechende Personalkapazitäten aufzubauen?

7. Ab welchem Haushaltsjahr müssen nach Auffassung des Bezirksamts vorsorglich Haushaltsmittel für den Aufbau der Personalkapazitäten vorgehalten werden?
 

Wir bitten um schriftliche Beantwortung