0498/XXI Kulturelle Entwicklung auf Eiswerder

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Darf der Antwort des zuständigen Dezernenten auf Frage 1 der Einwohneranfrage Drs. 0421/XXI aus der letzten BVV-Sitzung entnommen werden, dass das Bezirksamt an der Sicherung von Flächen auf der Insel Eiswerder interessiert ist?
     
  2. Wenn dem so ist, für welche Bereiche besteht dieses Interesse? Nur für die im Entwurf zur Bebauungsplanänderung vom 02.03.2020 gekennzeichneten Sondergebiete SO3 oder ggf. auch weitere darüber hinaus?
     
  3. Die Antwort zu Frage 2 der o.e. Einwohneranfrage lässt schließen, dass das Gelände noch nicht angekauft wurde. Ist dem so? Und wer verhandelt da mit wem (bzw. sollte verhandeln)?
     
  4. Im erwähnten Entwurf ist als Vermögensträger der Sondergebiete SO3 das Amt für Weiterbildung und Kultur ausgewiesen. Darf daraus geschlossen werden, dass eine Übernahme des Bebauungsplangebietes in eine - wie auch immer geartete - Verfügungsgewalt des Bezirks in naher Zukunft für realistisch erachtet wird?
     
  5. Kann darüber Einigkeit erzielt werden, dass nach erfolgtem Ankauf die Überlassung eines derzeit nicht genutzten und anscheinend nicht verkehrssicheren und damit auch nicht brauchbaren Gebäudes an eine Initiative, die in Eigenleistung ein selbstverwaltetes Kulturzentrum schaffen will, grundsätzlich positiv zu bewerten ist?
     
  6. Wird das Bebauungsplanänderungsverfahren VIII-533b aktuell weiterbetrieben oder ruht es wegen ungeklärten Eigentumsübergangs?