0298/XXI Entscheidung der Spandauerinnen und Spandauer, sowie aller Berliner:innen respektieren - “Volksentscheid Deutsche Wohnen & CO enteignen” schnell umsetzen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird damit beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, die Umsetzung des Volksentscheides “Deutsche Wohnen & CO enteignen!” noch in dieser Legislaturperiode zu vollziehen und ein Vergesellschaftungsgesetz gemäß dem Beschlusstextes des Volksentscheides vorzulegen.

Begründung
Am 26. September 2021 haben 59,1 % der Berlinerinnen und Berliner für die Enteignung und Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohneinheiten zugestimmt. Auch in Spandau fand das Volksbegehren eine Mehrheit.

Artikel 15 GG erlaubt es dem Senat, eine Entschädigung der Enteigneten Immobilienunternehmen unter Marktwert festzusetzen, um einen Ausgleich zwischen den privatwirtschaftlichen Interessen der Konzerne und dem Grundbedürfnis der Allgemeinheit nach bezahlbarem Wohnraum zu schaffen. Eine Kommission soll nun erneut die Rechtmäßigkeit dieses Volksentscheides prüfen, obwohl Rechtsgutachten aus dem Abgeordnetenhaus und dem Bundestag keine fehlende Rechtmäßigkeit oder rechtliche Hürden erkennen können.

Dem Bedürfnis und der klaren Forderung der Berlinerinnen und Berlinern nach bezahlbarem Wohnraum und gegen die Profitmaximierung von privaten Immobilienkonzernen, durch horrende Mietkosten, muss nun eine konsequente und rechtssichere Umsetzung des Volksbegehrens folgen.

Gerade in Zeiten von steigenden Heiz- und Mietkosten und der Ankündigung eines großen Immobilienkonzerns, infolge der Inflation weiter die Mieten zu erhöhen, brauchen die Mieterinnen und Mieter in Spandau unsere Unterstützung. Diese Unterstützung sollte das Bezirksamt durch den Einsatz für das Vergesellschaftungsgesetz unterstreichen.